Landschaft schützen

Landschaften am Unteren Mittelrhein


Landschaftsschutz


Wie erwähnt, wurden in den letzten Dezennien vor allem ökologische Funktionen und der Artenschutz bei der Landschaftsplanung ins Feld geführt.

Nach der Gesetzgebung (BNatSchG vom 29.7.2009, zuletzt geändert am 7.8.2013; §§ 23, 26 - 29) können Landschaften aber schon wegen ihrer Schönheit oder aus landeskulturellen Gründen einen Schutzstatus erhalten. Leider werden Geostrukturen als schützenswerte Elemente im Bundesnaturschutz-Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt.



Das Kriterium der Seltenheit sollte nicht von Bemühungen um einen Schutzstatus abschrecken, denn auf regionaler Ebene können selbst weit verbreitete Elemente der Naturlandschaft eine Seltenheit geworden sein.

Besonders schützenswert wären meiner Meinung nach alle Landschaftselemente, die die künstliche Umwelt inselartig aufbrechen.



Das Rheinland ist kaputt; wie kann man seine Landschaft wieder zum blühen bringen?

Jedenfalls nicht damit, dass man wartet, dass diese Landschaft zu Bauland umgewidmet wird, was im Falle von Agrarflächen allerdings finanziell einem Lottogewinn gleichkommt.
Es scheint aber Raumplaner zu geben, die es volkswirtschaftlich für sinnvoll halten, intakte Landschaften in Immobilienmärkte umzuwandeln.






Copyright © St. Th. Hahn, am 19.10.2014.
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