Testfahrer und Verkehrsregeln


Unfallschaden



Anlässlich eines durch den Drängler-und Raser-Typ verursachten Unfalls, in den ich verwickelt wurde, und angesichts der unsäglichen Meinungsäußerungen, die im Internet zu diesem Thema Bestand haben, versuche ich, mein Grauen in Worte zu fassen.

Ich danke allen, die durch ihre bösartigen, irreführenden Äußerungen diesen Artikel möglich gemacht haben. Sollten manche unter ihnen diese Äußerungen nur aus List getan haben, so ist es ja auch nicht schlimm, wenn sie hier zitiert werden.


Am 14. Juli 2003 fegte ein Testfahrer von Daimler-Chrysler ein Kleinauto von der Autobahn, was für dessen Insassen tödlich endete. [dpa, www.sueddeutsche.de, 13.2.2004]
Als ich im Internet etwas über die Rechtslage im Umgang mit Dränglern und Rasern erfahren wollte, waren die Foren und Blogs der Psychopathen, die sich demonstrativ auf die Seite des Testfahrers stellten, alles, was zum Thema verfügbar war.

Auch hier im Internet schienen sich wie vor Gericht die Kollegen des Testfahrers abgesprochen zu haben, gewisse Dinge, die nicht sein dürfen, als rechtmäßig hinzustellen. In Sachen Verkehrsrecht sollte man sich also bloß nicht auf das Internet, sondern besser auf die Straßenverkehrsordnung [  -> online hier !  ] verlassen.

Zwar war die Beweislage nicht lückenlos, aber ziemlich eindeutig. Das Karlsruher Landgericht verurteilte den Testfahrer auch nur zu einer lächerlichen Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Zahlung von 12.000 Euro an karitative Einrichtungen.



Was hier überhaupt nicht in Frage gestellt wurde, war das Recht des Psychopathen auf seine Überholspur!
„Man darf Geschwindigkeiten von über 200km/h fahren, man hat aber kein Recht dieses einzufordern bzw. durchzusetzen.“
Dieses Recht wird aber durch die potentielle Wucht des Aufpralls geschaffen – wahrscheinlich hat auch die junge Frau mit Kind vor ihrem Tod noch einmal kurz Gas gegeben!

Ob das Rasen legal oder illegal ist, das war allen scheißegal!
„Sicherlich ist er sehr schnell gefahren, habe auch keine Ahnung ob es an dieser Stelle erlaubt war oder nicht, aber das spielt eigentlich keine große Rolle.“


Dass das dichte Auffahren Nötigung ist, darüber war man sich einig. Aber man weiß auch, dass es kaum geahndet wird. „Weiß noch nicht mal, ob's dafür 'nen Punkt gibt ...“

Zur Zeit soll das dichte Auffahren ja rechtlich noch weiter gestärkt werden durch die Autoindustrie, indem der Stress, den es verursacht, nun permanent simuliert wird durch aggressive Xenon-Scheinwerfer. (Der Mensch muss bekanntlich erzogen werden, sonst ist er kein Mensch.)

Andererseits könnten auch das organisierte Verbrechen und motorisierte Jugendbanden bei einer Lockerung der Rechtsbräuche lukrative Geschäfte machen, indem sie andere Autofahrer durch Drängeln verwirren und Unfälle verursachen. Sollten die Verbrecher in ausreichender Zahl erscheinen, dürfte das Schuldeingeständnis des Unfallopfers kein Problem mehr darstellen.


Ein Teil der sich im Web zu Wort Meldenden scheint einfach masochistischen Neigungen nachzugehen:
„Ich bin gegen dieses Urteil ... es ermutigt auch "Sonntagsfahrer" und "Erzieher" zur Selbstjustiz ..., es forciert das "Ausbremsen", weil ja jeder schnell fahrende nun ein potentieller Mörder ist ...“

Andere wirken so schmuddelig wie Jemand, der nach was zum Fummeln sucht, zunächst aber nach der Viagra-Packung ..

„Mal ehrlich, was kann der Typ dafür .., wenn die Kollegin in den Graben fährt?“

„Der konnte doch nicht wissen, dass die mit 100 da unterwegs ist. Mir selbst ist auch schon so ergangen, dass ein Vordermann links mit 100 fährt. Bis du das merkst, sitzt fast schon hinten drauf.“


Insgesamt wiegten sie sich in der Sicher- und Saturiertheit einer großen vogonischen Minderheit, als welche sie hier im Internet ihre ersten poetischen Entwürfe zum besten geben durften.


Copyright © 21.7.2007 St. Th. Hahn






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Drängeln und Rasen
Kultur oder Kult ?


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